Honorar

Wie sich meine Leistungen berechnen. Grundsätzlich führe ich eine Privatpraxis mit frei zu vereinbarenden Preisen. Da sich mein Honorar aus verschiedenen Einzelpositionen zusammensetzt, kann ich Ihre evtl email Anfrage am einfachsten beantworten, wenn sich in etwa abschätzen lässt, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen. Meine Erstuntersuchung kostet meistens….. Preise Private Krankenversicherungen und Beamtenbeihilfe erstatten unsere Leistungen oft. Im Rahmen der allgemeinen Sparmaßnahmen der „Gesundheitsreform“ können wir dafür aber nicht garantieren! Gesetzliche Krankenkassen (AOK, BKK; DAK etc) dagegen erstatten unsere Leistungen nicht. „Außergewöhnliche Belastungen“: Sie können die Behandlungskosten aber im Rahmen ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung einsetzen, ob es anerkannt wird hängt von vielen Faktoren ab vor allem aber dass die von mir verordneten Heilmittel medizinisch notwendig waren und zur Linderung eines Leidens dienten Ich bin Ihnen zu Beginn des Folgejahres gerne behilflich ein Attest auszustellen. Dazu senden Sie mir bitte per E-Mail eine Auflistung der Heilmittel. Preise: Die Kosten für Selbstzahler und Privatversicherte liegen im Rahmen des GeBüH = Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker von 1985 (!). Der Stundensatz liegt bei 120 Euro und kommt zur Anwendung pro angefangene 15 Minuten für Beratungen in der Sprechstunde, sowie für Patientenberatungen am Telefon oder per E-Mail. Schriftliche Expertisen kosten 10 Euro pro DIN-A4 Seite, Arial 10er Schriftgröße. Kurze E-Mail Anfragen kosten 20 Euro. Auch eine kurze Anfrage wird von mir sorgfältig bearbeitet und macht Aufwand: Karteikarte holen sich einlesen PC-Programm starten Antworten Ablage juristische Verantwortung Eine längere Anfrage wird nach anteiligem Zeitaufwand berechnet. Übrigens: Eine Anfahrt in meine Praxis oder ein Telefonat ist teurer. Sie werden verstehen, dass die Lebenszeit eines Menschen nicht kostenlos sein kann. Laborleistungen orientieren sich am 1,15 fachen Satz der GoÄ - Gebührenordnung für Ärzte, werden aber nach dem GebüH 1985 abgerechnet. Sie sichern uns vertraglich die Begleichung der Leistungen zu. Nach der Blutabnahme bitten wir um die Begleichung der Laborkosten, mindestens aber eine 75% Anzahlung, auch bei Privatversicherten. Kartenzahlung möglich. Medipay übernimmt ggf. die Behandlungskosten! Als Partner von www.Medipay.de können Sie schon in den nächsten Tagen unsere Diagnostik und Behandlung genießen und die Selbstkosten bequem monatlich abzahlen. Das ist neu und sehr hilfreich für Alle, die schon längst mal kommen wollten, aber nicht liquide genug sind. Ich weise noch einmal darauf hin, dass Gesundheit das höchste Gut ist und natürlich seinen Preis hat. Sie können auch als Privatversicherter oder Beihilfeempfänger nicht davon ausgehen, dass Sie alles erstattet kriegen. Privatversicherungen haben ein perfides Ablehnungsinstrument entwickelt, das da heißt: Medizinische Notwendigkeit. Das bedeutet, dass die Versicherer eigentlich nur noch sogenannte Leitlinienmedizin, also das, was Sie schon von ihrem Kassen Hausarzt kennen, tragen möchten. Da Sie als chronischer Patient aber all das schon durch haben, macht es ja keinen Sinn, wenn Sie auch mit diesem limitierten Verfahren von mir bedient würden. Aus dem Grunde kommen die Patienten ausdrücklich zu mir mit dem Wunsch, weit über die medizinische Notwendigkeit hinaus gründlichst untersucht zu werden.. Sie müssen davon ausgehen, dass ein Krankenkassengutachter der Meinung sein wird, dass alles, was wir hier machen medizinisch nicht notwendig ist… Man könnte jetzt etwas zynisch sein und annehmen: Der Patient/in hat sich alles nur eingebildet!?!? Wenn Sie meine sensitive Hilfe und Hingabe in Anspruch nehmen möchten, dann kommen Sie ausdrücklich deshalb, weil Sie mich ausdrücklich autorisieren, weit über das medizinisch Notwendige hinauszugehen, sprich, gründlicher als andere vorzugehen!
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Naturheilpraxis Joachim Henke Günterstalstraße 49 79102 Freiburg 0761 / 249 68